OLG Köln - Beschluss vom 06.02.2016
3 U 72/16
Normen:
BGB § 158;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 26.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 323/15

Auslegung eines Vergleichs im Sinne einer aufschiebenden BedingungBedeutung eines schlüssigen VerhaltensÄußere Begleitumstände einer Erklärungshandlung

OLG Köln, Beschluss vom 06.02.2016 - Aktenzeichen 3 U 72/16

DRsp Nr. 2020/5404

Auslegung eines Vergleichs im Sinne einer aufschiebenden Bedingung Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens Äußere Begleitumstände einer Erklärungshandlung

Für eine Auslegung einer Erklärung ist deren Wortsinn bzw. die Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens und darüber hinaus die gesamten äußeren Begleitumstände der Erklärungshandlung bedeutsam, soweit sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen.

Tenor

1.

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Streihelferin gegen das am 26.04.2016 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - Az. 12 O 323/15 - gem. § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

2.

Die Streithelferin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

Normenkette:

BGB § 158;

Gründe

I.