Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Streihelferin gegen das am 26.04.2016 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - Az.
Die Streithelferin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
I.
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