Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.10.2018 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Der vorliegende Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um die Auslegung eines Vergleichs.
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