Streitig ist die steuerliche Beurteilung von Einnahmen und Aufwendungen des Klägers aus seiner Tätigkeit als Krankengymnast sowie die Frage, ob die Klage zurückgenommen wurde.
I.
Der Kläger wird beim Finanzamt zur Einkommensteuer veranlagt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1997, 1998 und 1999 war streitig, ob er selbständige oder nichtselbständige Einkünfte erzielte und in welcher Höhe die Einkünfte anzusetzen waren. Die gegen die jeweiligen Einkommensteuerbescheide erhobenen Einsprüche wurden mit Einspruchsentscheidung vom 25.01.2002 zurückgewiesen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|