1. Das Versäumnisurteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 06.11.2018 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 09.01.2018 -
Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stralsund (Kammern Neubrandenburg) vom 19.09.2017 -
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen mit Ausnahme derjenigen Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten in der Verhandlung am 19.09.2017 vor der Arbeitsgericht und in der Verhandlung am 06.11.2018 vor dem Landesarbeitsgericht entstanden sind; diese hat die Beklagte zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Auslegung und die Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, insbesondere deren Geltungsdauer und Transparenz.
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