Die Beschwerden des Klägers zu 1. und des Klägers zu 2. werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 23.01.2023 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2. für das Beschwerdeverfahren sind nicht erstattungsfähig.
I.
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