Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2017 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch über den Zeitpunkt der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses sowie über eine Sozialplanabfindung.
Der am XX.XXXXXX 1953 geborene Kläger war seit dem 01. Juni 1994 zunächst bei Rechtsvorgängern der Beklagten und später bei dieser als Hafenarbeiter zu einer monatlichen Vergütung von zuletzt durchschnittlich 4.867,03 € brutto beschäftigt.
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