Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von Grundbesitz vormals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen
BFH, Urteil vom 21.10.1999 - Aktenzeichen I R 68/98
DRsp Nr. 2001/13360
Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von Grundbesitz vormals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen
1. Allgemeine Verwaltungsanweisungen sind nicht wie Gesetze auszulegen. Maßgebend ist nicht, wie das Gericht eine solche Anweisung verstünde, wenn sie Gesetz wäre, sondern wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte und wie sie dementsprechend verfahren ist.2. Zur Ermittlung der Teilwerte für den Grundbesitz vormals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in deren Anfangsbilanz gem. BMF-Schr. v. 30.03.1997 (BStBl I 1990, 149) und zur Auslegung dieses BMF-Schreibens.