BFH - Urteil vom 21.10.1999
I R 68/98
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; KStG § 13 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 891
DStZ 2000, 600

Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von Grundbesitz vormals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen

BFH, Urteil vom 21.10.1999 - Aktenzeichen I R 68/98

DRsp Nr. 2001/13360

Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von Grundbesitz vormals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen

1. Allgemeine Verwaltungsanweisungen sind nicht wie Gesetze auszulegen. Maßgebend ist nicht, wie das Gericht eine solche Anweisung verstünde, wenn sie Gesetz wäre, sondern wie die Verwaltung sie verstanden hat und verstanden wissen wollte und wie sie dementsprechend verfahren ist. 2. Zur Ermittlung der Teilwerte für den Grundbesitz vormals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen in deren Anfangsbilanz gem. BMF-Schr. v. 30.03.1997 (BStBl I 1990, 149) und zur Auslegung dieses BMF-Schreibens.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; KStG § 13 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen
BFH/NV 2000, 891
DStZ 2000, 600