Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob mit der Veräußerung des Grundstücks A-Straße ... in B im Februar 2017 eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gemäß § 1 Abs. 1a UStG und demzufolge kein vorsteuerabzugsschädlicher Veräußerungsumsatz mit den Wirkungen des § 15a UStG getätigt wurde.
Kläger ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der "Hotel B GmbH & Co. KG". Die Insolvenzschuldnerin war Eigentümerin der Hotelimmobilie unter der Adresse A-Straße ... in B.
Das Geschäftsgrundstück inklusive Hotelinventar wurde bis in das 4. Quartal 2014 an die neue W GmbH zum Zwecke eines Hotelbetriebs verpachtet. Nach Kündigung durch die Pächterin am 11.10.2014 stand die Immobilie leer.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Hotel B GmbH & Co. KG" wurde am ....2015 eröffnet. Für die Hotelimmobilie wurde die Institutszwangsverwaltung durch den Zwangsverwalter Rechtsanwalt U angeordnet. Die Zwangsverwaltung wurde mit Beschluss vom ....2017 aufgehoben.
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