FG München - Urteil vom 14.03.2005
10 K 1418/02
Normen:
AO (1977) § 110 Abs. 1 § 119 Abs. 1 § 121 Abs. 1 § 121 Abs. 2 Nr. 2 § 124 Abs. 3 § 125 Abs. 1 § 126 Abs. 3 § 127 § 162 Abs. 1 ;

Ausnahmsweise Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides bei willkürlicher Schätzung; Begründung eines Schätzungsbescheides und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

FG München, Urteil vom 14.03.2005 - Aktenzeichen 10 K 1418/02

DRsp Nr. 2006/2850

Ausnahmsweise Nichtigkeit eines Schätzungsbescheides bei willkürlicher Schätzung; Begründung eines Schätzungsbescheides und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

1. Grobe Schätzungsfehler bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen führen regelmäßig nur zur Rechtswidrigkeit und nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheides; anders verhält es sich nur, wenn das Finanzamt bewusst und willkürlich zum Nachteil des Steuerpflichtigen schätzt. 2. Willkürmaßnahmen, die mit den Anforderungen an eine ordnungsmäßige Verwaltung nicht zu vereinbaren sind, können einen schweren Fehler i.S. von § 125 Abs. 1 AO abgeben. Willkürmaßnahmen liegen vor, wenn das Schätzungsergebnis trotz vorhandener Möglichkeiten, den Sachverhalt aufzuklären und Schätzungsgrundlagen zu ermitteln, krass von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht und in keiner Weise erkennbar ist, dass überhaupt und ggf. welche Schätzungserwägungen angestellt wurden.