Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 4. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 16. Juli 2018 wird zugelassen.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten als Rechtsanwalt zugelassen. Mit Arbeitsvertrag vom 9. August 2006 wurde er bei der V. GmbH als "D&O-Schadenspezialist" eingestellt. Die V. GmbH wird von einem Zusammenschluss mehrerer Versicherer getragen. Sie vermittelt und verwaltet Versicherungsverträge, bearbeitet Schadensfälle, führt etwaige Prozesse und zahlt gegebenenfalls die Versicherungssumme aus.
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