Die Beteiligten streiten bei einer Klage gegen einen im Schätzungswege ergangenen Steuerbescheid darüber, ob das Klagebegehren bereits durch Einwendungen gegen einzelne Besteuerungsgrundlagen bezeichnet werden und später mittels der Steuererklärung noch nachträglich erweitert werden kann.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute.
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