Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.06.2018 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie der Nebenintervention werden der Klägerin auferlegt.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich und dessen insolvenzrechtliche Einordnung.
Der Beklagte ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air C. PLC & Co. Luftverkehrs KG (im Folgenden Schuldnerin) mit Sitz in C..
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