Die Revision gegen das Zwischenurteil des 8. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 4. Juli 2023 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Parteien streiten um die Anfechtung von Zahlungen der B. GmbH & Co. KG (fortan: Schuldnerin) an die Beklagte. Zwischen der Schuldnerin und der Beklagten bestand eine laufende Geschäftsbeziehung. Auf einen am 19. Januar 2012 eingegangenen Eigenantrag eröffnete das Insolvenzgericht am 16. März 2012 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter. Er nahm die Beklagte auf Zahlung von 64.948 € unter dem Gesichtspunkt der Vorsatzanfechtung in Anspruch.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|