Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin ist Mitglied des Stadtrats der Stadt N. Sie wendet sich im Wege der einstweiligen Anordnung dagegen, dass sie von der Antragsgegnerin, einer Stadtratsfraktion, aus der Fraktion ausgeschlossen wurde.
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