Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 29.4.20202020 (Az.: 8 HK
Die Klage wird abgewiesen.
3.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Von den Kosten der ersten Instanz haben der Kläger 54 % und der Beklagte 46 % zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Das Verfahren betrifft den Ausschluss des Beklagten aus einer Personengesellschaft.
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