Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen des sogenannten "Bankenprivilegs"gem. § 19 Abs. 1 der Gewerbesteuerdurchführungsverordnung i.d.F. des Steuerreformgesetz 1990, BGBl. 1988,
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