I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war --neben einer einzelunternehmerischen Betätigung-- beherrschende Gesellschafterin einer GmbH. Diese stellte in 1987 ihre werbende Tätigkeit ein und wurde am 28. August 1990 --mit Zustimmung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--)-- wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht.
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