BFH - Beschluss vom 08.03.2011
III B 123/10
Normen:
EStG § 62 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 100 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 08.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 173/10

Ausschluss der Rückforderung von Kindergeld aus Gründen des Vertrauensschutzes bei fehlendem Verschulden des Betroffenen an zu Unrecht geleisteten Zahlungen

BFH, Beschluss vom 08.03.2011 - Aktenzeichen III B 123/10

DRsp Nr. 2011/5950

Ausschluss der Rückforderung von Kindergeld aus Gründen des Vertrauensschutzes bei fehlendem Verschulden des Betroffenen an zu Unrecht geleisteten Zahlungen

1. NV: Es bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, dass der Ausschluss geduldeter Ausländer von der Kindergeldberechtigung nicht verfassungswidrig ist. 2. NV: Der Gesetzgeber war nicht gehalten, eine der Vertrauensschutzregelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB X entsprechende Vorschrift in das System steuerlicher Änderungsvorschriften und Aufhebungsvorschriften aufzunehmen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2; FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 100 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; SGB X § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Gründe

I.