Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 8. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Kläger.
Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der E. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin), das am 29. Juni 2016 eröffnet wurde.
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