AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a;
Fundstellen:
BFH/NV 2022, 497
DStRE 2022, 370
GmbHR 2022, 648
NZG 2022, 525
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 23.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3000/13
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung zwischen Personengesellschaften
BFH, Urteil vom 23.11.2021 - Aktenzeichen VIII R 8/18
DRsp Nr. 2022/3684
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung zwischen Personengesellschaften
1. Ist Gläubigerin der Kapitalerträge eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, ist diese als Einkünfteerzielungssubjekt selbst eine "Person" i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG.2. Die Feststellung, dass auf der Ebene der Personengesellschaft gemeinschaftlich vereinnahmte Kapitalerträge gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht dem gesonderten Steuersatz gemäß § 32d Abs. 1EStG unterliegen, kann im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte gemäß § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO getroffen werden. Es handelt sich um eine verfahrensrechtlich eigenständige Feststellung.3. Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen.
Normenkette:
AO § 39 Abs. 2 Nr. 2, § 179, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a;
Nur der Leitsatz der Entscheidung ist zur Veröffentlichung bestimmt.
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, vom 23.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 3000/13
Fundstellen
BFH/NV 2022, 497
DStRE 2022, 370
GmbHR 2022, 648
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.