FG Köln - Urteil vom 11.06.2008
14 K 4462/07
Normen:
VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 ff. ; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 73 ; EStG § 62 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1901

Ausschluss des Kindergeldanspruchs durch europäisches Gemeinschaftsrecht

FG Köln, Urteil vom 11.06.2008 - Aktenzeichen 14 K 4462/07

DRsp Nr. 2008/16323

Ausschluss des Kindergeldanspruchs durch europäisches Gemeinschaftsrecht

1. Ein in Polen sozialversicherungspflichtiger, von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer, für den Art. 14 Abs. 1 Buchst. a) der VO (EWG) Nr. 1408/71 Anwendung findet, hat für sein in Polen lebendes Kinder keinen Anspruch auf Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG. 2. Ein in diesem Fall nach §§ 62 ff. EStG unterstellter Anspruch auf Kindergeld wird durch das europäische Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 ff. ; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 73 ; EStG § 62 ;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt für sein in Polen lebendes Kind T, geb. 00.00.1992, Kindergeld. Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger und arbeitete in der Zeit vom 6.6.2006 bis 28.2.2007 im Auftrag seines polnischen Arbeitgebers in Deutschland. Er war abhängig beschäftigt und in Polen sozialversicherungspflichtig. Mit Bescheid vom 12.9.2007 lehnte die Beklagte seinen Antrag auf Kindergeld ab. Der hiergegen eingelegte Einspruch wurde mit Einspruchsentscheidung vom 24.10.2007 abgelehnt. Hiergegen erhob der Kläger beim beschließenden Senat Klage.