Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist, ob der Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari nach § 15 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen ist.
Die Klägerin ist eine GmbH, die überwiegend --dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegende-- zahnärztliche Laborleistungen erbringt. Gesellschafter der Klägerin sind die Eltern des Geschäftsführers. Der Geschäftsführer und seine Ehefrau betreiben eine Zahnarztpraxis.
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