Den Beteiligten streiten über die Frage, ob die Klägerin eine in der Europäischen Gemeinschaft ansässige Unternehmerin ist und deshalb am besonderen Vergütungsverfahren für EG-Angehörige entsprechend der 8. Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Mehrwertsteuer und § 18 Abs. 9 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - in Verbindung mit §§ 59 ff. der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung - UStDV - teilnehmen kann.
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