Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Kläger war Kommanditist der inzwischen aufgelösten und vollbeendeten ... & Co. KG (nachfolgend: KG 2), an deren Kapital er neben ... weiteren Personen zu ... % beteiligt war (F-Akte 2008, Bl. 5, Rückseite). Die KG 2 betrieb eine .... Sie war zu ca. ... % am Stammkapital der ... AG (nachfolgend: AG) beteiligt (vgl. Bilanz 2008). Zwischen der KG 2 und der AG bestand in den Streitjahren eine körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft. Die AG war ihrerseits Kommanditistin der ... & Co. KG (nachfolgend: KG 1).
In ihren Feststellungserklärungen für 2008 und 2009 wies die KG 2 unter anderem einen anteiligen Gewerbesteuer-Messbetrag aus der KG 1 sowie hierauf entfallende tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer aus der KG 1 aus, und zwar wie folgt (F-Akte 2008 Bl. 22, 2009 Bl. 23):
2008 | 2009 | |
Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag: | ... € | ... € |
Tatsächlich gezahlte GewSt hierauf: | ... € | ... €. |
Hierauf entfielen ausweislich der Erklärung folgende Anteile auf den Kläger (F-Akte 2008 Bl. 24, 2009 Bl. 25, jeweils rückseitig):
2008 | 2009 | |
Anteil am Gewerbesteuer-Messbetrag: | ... € | ... € |
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