Mit Schriftsatz vom 23. Juni 2004, beim Finanzgericht am selben Tage eingegangen, hat der Kläger Klage erhoben (1 K 175/04). Die Klageschrift enthielt lediglich den Antrag, die Einspruchsentscheidung vom 25. Mai 2004 aufzuheben. Die Klagebegründung sollte nachgereicht werden.
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