FG Saarland - Urteil vom 27.05.2008
2 K 2391/04
Normen:
ZerlG § 7 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1837

Ausschlussfrist oder bloße Ordnungsfrist bei der Zerlegung der Lohnsteuer

FG Saarland, Urteil vom 27.05.2008 - Aktenzeichen 2 K 2391/04

DRsp Nr. 2008/16397

Ausschlussfrist oder bloße Ordnungsfrist bei der Zerlegung der Lohnsteuer

Bei der Frist des § 7 Abs. 3 Satz 2 ZerlG handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die nicht (rückwirkend) verlängerbar ist.

Normenkette:

ZerlG § 7 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger aufgrund einer verspäteten Nachmeldung von Lohnsteuerbeträgen ein höherer Lohnsteuerzerlegungsanspruch gegen den Beklagten zusteht.

Der Kläger meldete die von seinem Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik (künftig: LfS) aufgrund der zerlegungsrelevanten Lohnsteuerbeträge für das Feststellungsjahr 1998 festgestellten, auf die einzelnen Einnahmeländer entfallenden Beträge am 25. Juni 2001 den obersten Finanzbehörden der jeweiligen Einnahmeländer. Auch der Beklagte erhielt eine entsprechende Mitteilung.

Nachdem die obersten Finanzbehörden der Einnahmeländer anhand der gemeldeten Beträge den jeweiligen Zerlegungsanteil des Klägers ermittelt hatten, teilten sie diesen bis zum 15. August 2001 den obersten Finanzbehörden der anderen Länder und dem Bundesministerium der Finanzen (künftig: BMF) mit. Auf der Grundlage dieser Daten führte das BMF als Clearingstelle die Lohnsteuerzerlegung für die Quartale I bis III/2001 durch. Der entsprechende Zahlungsausgleich erfolgte am 31. Oktober 2001.