BFH - Beschluß vom 12.02.1999
III B 29/98
Normen:
FGO §§ 53 62 Abs. 3 § 79 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1109
NVwZ-RR 2000, 263

Ausschlussfrist zur Vorlage der Vollmacht

BFH, Beschluß vom 12.02.1999 - Aktenzeichen III B 29/98

DRsp Nr. 1999/4251

Ausschlussfrist zur Vorlage der Vollmacht

1. Auch sofort nach Klageeingang kann das FG gem. § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO eine Ausschlussfrist für die Nachreichung der schriftlichen Vollmacht setzen. 2. Eine Ausschlussfrist von 3 Wochen ist nicht unangemessen. Der Rspr. des BFH lässt sich nicht entnehmen, dass nur eine Frist von 4 Wochen und mehr als angemessen anzusehen ist.

Normenkette:

FGO §§ 53 62 Abs. 3 § 79 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.1. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben hinreichend Tatsachen dafür vorgetragen, daß die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) auf dem von ihnen gerügten Verfahrensmangel beruhen kann (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Die unzutreffende Anwendung prozessualer Vorschriften --hier die Vorschrift des § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO -- wird von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Verfahrensmangel behandelt (z.B. BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; BFH-Beschluß vom 6. Juli 1988 II B 183/87, BFHE 153, 509, BStBl II 1988, 897; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 25 a).