FG Köln - Urteil vom 23.07.2008
13 K 3714/04
Normen:
KStG § 11 Abs. 1 ; KStG § 27 Abs. 1 ; KStG § 27 Abs. 3 ; KStG § 47 Abs. 2 ; KStG (n.F.) § 34 Abs. 9 ; GmbHG § 71 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1819

Ausschüttung bei systemübergreifender Liquidation

FG Köln, Urteil vom 23.07.2008 - Aktenzeichen 13 K 3714/04

DRsp Nr. 2008/21216

Ausschüttung bei systemübergreifender Liquidation

Im Falle einer "systemübergreifenden Liqiudation" steht der Herstellung der Ausschüttungsbelastung für den Veranlagungszeitraum 2000 infolge einer offenen Ausschüttung nicht entgegen, dass grundsätzlich für den Veranlagungszeitraum 2001 das neue Körperschaftsteuerrecht Anwendung findet.

Normenkette:

KStG § 11 Abs. 1 ; KStG § 27 Abs. 1 ; KStG § 27 Abs. 3 ; KStG § 47 Abs. 2 ; KStG (n.F.) § 34 Abs. 9 ; GmbHG § 71 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob nach Maßgabe der Übergangsvorschriften für den Wechsel vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren für eine im Jahr 2001 beschlossene und ausgeführte offene Gewinnausschüttung einer Liquidationsgesellschaft, die den Zeitraum vor Liquidationsbeginn im Dezember 2000 betrifft, die Ausschüttungsbelastung hergestellt und dadurch das im belasteten Eigenkapital verkörperte Steuerguthaben realisiert werden kann. Dabei besteht die Besonderheit, dass bei Abfluss der Ausschüttung die Liquidation bereits aufgehoben war.