Streitig ist die steuerliche Behandlung der Rückgängigmachung einer Vorabausschüttung.
Die Klägerin ist eine GmbH, die die Lagerung und den Verkauf von fertig verpackten Grillprodukten zum Unternehmensgegenstand hat. Gesellschafter der Klägerin sind P. W. mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 204.000 DM, K. W. mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 100.000 DM und A. K. W. mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 96.000 DM.
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