FG Münster vom 02.09.1999
9 K 4200/96 Kap, K, VSt, F EW
Fundstellen:
EFG 1999, 1307

Ausschüttungsbelastung bei Vorabausschüttung unter einer Bedingung

FG Münster, vom 02.09.1999 - Aktenzeichen 9 K 4200/96 Kap, K, VSt, F EW

DRsp Nr. 2001/3014

Ausschüttungsbelastung bei Vorabausschüttung unter einer Bedingung

Die Ausschüttungsbelastung ist auch dann herzustellen, wenn eine Kapitalgesellschaft eine vom Entstehen eines ausreichenden Gewinns abhängige Vorabausschüttung tätigt. Die spätere Rückgewährung wegen nicht ausreichenden Gewinns führt zu einer Einlage.

Gründe:

Streitig ist die steuerliche Behandlung der Rückgängigmachung einer Vorabausschüttung.

Die Klägerin ist eine GmbH, die die Lagerung und den Verkauf von fertig verpackten Grillprodukten zum Unternehmensgegenstand hat. Gesellschafter der Klägerin sind P. W. mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 204.000 DM, K. W. mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 100.000 DM und A. K. W. mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 96.000 DM.