BFH - Beschluss vom 11.08.2005
XI B 207/04
Normen:
AO § 193 ; BpO (St) § 4 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 9
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 27.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 547/03

Außenprüfung - Erweiterung des Prüfungszeitraums

BFH, Beschluss vom 11.08.2005 - Aktenzeichen XI B 207/04

DRsp Nr. 2005/19564

Außenprüfung - Erweiterung des Prüfungszeitraums

1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Erweiterung des Prüfungszeitraumes im Rahmen einer routinemäßigen Außenprüfung nicht voraussetzt, dass eine Prüfung an Amtsstelle nach Art und Umfang des zu prüfenden Steuerfalls nicht zweckmäßig ist.2. Die in § 4 Abs. 3 BpO getroffene Regelung, wonach der grds. dreijährige Prüfungszeitraum erweitert werden kann, ist ermessensgerecht.3. Im Rahmen des § 4 Abs. 3 Satz 2 BpO gilt der Grundsatz in dubio pro reo nicht.

Normenkette:

AO § 193 ; BpO (St) § 4 Abs. 3 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unbegründet zurückzuweisen.