Streitig ist bei der Gewerbesteuer, ob Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Die im Handelsregister eingetragene Firma F. Kommanditgesellschaft (KG) betrieb seit 1973 in D. die Entwicklung und Herstellung sowie den Vertrieb von Bauelementen aus Kunststoff u.a. zur Herstellung von Rollladensystemen. Gesellschafter der KG waren die Klägerin als persönlich haftende Gesellschafterin mit einem Kapitalanteil von zuletzt 18.300,- DM und Frau J. S. als Kommanditistin mit einem Kapitalanteil von 1.000,- DM. Die Kommanditistin verstarb am 06.07.1992. Den Kommanditanteil übertrug der Alleinerbe der Kommanditistin mit Wirkung vom selben Tag unentgeltlich auf die Komplementärin. Seit dem 12.08.1995 befindet sich die Firma in Liquidation. Liquidatorin ist die Klägerin.
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