FG München - Urteil vom 27.06.2018
1 K 2318/17
Fundstellen:
AO-StB 2019, 278
EFG 2018, 1845

Außenprüfung; Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

FG München, Urteil vom 27.06.2018 - Aktenzeichen 1 K 2318/17

DRsp Nr. 2019/390

Außenprüfung; Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers im Rahmen einer Betriebsprüfung

Entscheidungsgründe

Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltspartnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Sie besteht aus 5 Gesellschaftern, die als Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen sind. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen. Die Klägerin ermittelt ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung.

Der Betrieb der Klägerin war nach der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) ab dem Veranlagungszeitraum 2007 als Großbetrieb eingestuft.

Das Finanzamt erließ für die Veranlagungszeiträume 2012 - 2014 eine Prüfungsanordnung für die Klägerin. Geprüft werden sollte die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung einschließlich des Gewerbesteuermessbetrages und die Umsatzsteuer 2012 bis 2014.

Zusammen mit der Prüfungsanordnung bat der für die Außenprüfung vorgesehene Prüfer um die Überlassung eines Datenträgers nach GDPdU, den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, zu Beginn der Betriebsprüfung.