FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 02.03.2006
1 K 30482/02
Normen:
EStG (1999) § 4 Abs. 2 S. 1, 2 § 52 Abs. 9 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1
EFG 2006, 1040

Außerbilanzielle Gewinnzurechnungen des Betriebsprüfers als zu einem Antrag auf Bilanzänderung berechtigende Bilanzberichtigung

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.03.2006 - Aktenzeichen 1 K 30482/02

DRsp Nr. 2006/11897

Außerbilanzielle Gewinnzurechnungen des Betriebsprüfers als zu einem Antrag auf Bilanzänderung berechtigende "Bilanzberichtigung"

Auch eine vom Betriebsprüfer vorgenommene Änderung der Gewinne, die nicht auf einer Änderung des Ansatzes eines Wirtschaftsguts oder eines Rechnungsabgrenzungspostens beruht, ist eine Bilanzberichtigung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, die ihrerseits eine Bilanzänderung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ermöglicht (gegen BMF-Schreiben vom 18.5.2000 IV C 2 - S 2141 - 15/00). Daher ist eine Bilanzänderung auch insoweit zulässig, als der Bilanzgewinn lediglich durch eine außerbilanzielle Gewinnzurechnung "berichtigt" worden ist.

Normenkette:

EStG (1999) § 4 Abs. 2 S. 1, 2 § 52 Abs. 9 ;

Tatbestand:

Die Klägerin möchte eine Abschreibung im Wege der Bilanzänderung berücksichtigt wissen.