FG Niedersachsen - Urteil vom 17.01.2013
14 K 399/11
Normen:
EStG § 33;
Fundstellen:
DStR 2013, 8
DStRE 2013, 1428

Außergewöhnliche Belastung: Behinderungsbedingter Mehraufwand durch Grundstückskauf

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.01.2013 - Aktenzeichen 14 K 399/11

DRsp Nr. 2013/6954

Außergewöhnliche Belastung: Behinderungsbedingter Mehraufwand durch Grundstückskauf

Mehraufwendungen für den behindertengerechten Neubau eines Hauses können als agB abziehbar sein. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Mehraufwendungen unausweislich waren, denn dann erwachsen sie zwangsläufig i. S. des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG. Zu derartigen zwangsläufigen Mehraufwendungen können im Einzelfall auch die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks gehören. Die sog. Gegenwertslehre kommt schon dann nicht zum Tragen, wenn es sich um behinderungsbedingte notwendige Baumaßnahmen handelt, die keinen über den individuellen Nutzungsvorteil hinausgehenden Gegenwert begründen.

Normenkette:

EStG § 33;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.

Die Klägerin ist schwerbehindert. Sie leidet unter Multipler Sklerose. Mit Bescheid vom 22.12.2006 wurde der Grad der Behinderung auf 80 % festgestellt.