FG München - Urteil vom 28.06.2006
10 K 4343/04
Normen:
EStG § 33 ;

Außergewöhnliche Belastung; Bestattungskosten; Darlehenszinsen

FG München, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen 10 K 4343/04

DRsp Nr. 2006/29659

Außergewöhnliche Belastung; Bestattungskosten; Darlehenszinsen

Darlehenszinsen für einen zur Finanzierung von Bestattungskosten eines nahen Angehörigen aufgenommenen Kredit stellen eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn die Aufwendungen unmittelbar mit der eigentlichen Beerdigung zusammenhängen, notwendig und angemessen sind, die Darlehensaufnahme selbst zwangsläufig erfolgt ist und die Verwendung der Darlehensvaluta für die Bestattungsaufwendungen nachgewiesen ist.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Darlehenszinsen als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind.

I.