BFH - Urteil vom 21.07.1998
III R 295/97
Normen:
EStG § 33 ;

Außergewöhnliche Belastung; Teilnahme an gruppentherapeutischen Treffen

BFH, Urteil vom 21.07.1998 - Aktenzeichen III R 295/97

DRsp Nr. 2002/9598

Außergewöhnliche Belastung; Teilnahme an gruppentherapeutischen Treffen

1. Auch Fahrtkosten, die einem Alkoholiker durch den Besuch einer Gruppe der anonymen Alkoholiker entstehen, können unter bestimmten Voraussetzungen als Krankheitskosten gem. § 33 EStG berücksichtigt werden. Das setzt voraus, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer medizinisch indizierten Behandlung der Krankheit entstehen.2. Der Nachweis der Zwangsläufigkeit der Teilnahme an Gruppentreffen der "Anonymen Spieler" ist durch ein vor Beginn der Maßnahme ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten zu erbringen.

Normenkette:

EStG § 33 ;