Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden in den Streitjahren (1990 bis 1992) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Nachdem der Vater des Klägers im Jahre 1988 einen Schlaganfall erlitten hatte, lebten die 1906 und 1907 geborenen Eltern des Klägers in einem Altenzentrum. Die Mutter des Klägers war bereits seit längerem auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen. Die Kosten des Heims bestritten die Eltern teilweise aus ihren Renteneinkünften. Soweit diese nicht ausreichten, kam der Kläger für sie auf.
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