Die Beteiligten streiten darüber, ob Zahlungen, die der Kläger im Streitjahr 1992 auf das Konto seiner Mutter geleistet hat, steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können.
Die Kläger sind Eheleute. Der Kläger ist Architekt, die Klägerin medizinischtechnische Assistentin. Im Streitjahr erzielte der Kläger in der Zeit vom 1.1. bis 30.4. einen Arbeitslohn in Höhe von 31.800 DM. In der Zeit vom 1.5. bis 31.12.1992 war er arbeitslos. Er bezog in dieser Zeit Lohnersatzleistungen in Höhe von 22.722 DM. Die Klägerin erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 29.602 DM.
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