FG Berlin, vom 14.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 9043/01
Außergewöhnliche Belastungen; Unterhaltsleistungen an Geschwister
BFH, Urteil vom 30.09.2003 - Aktenzeichen III R 19/01
DRsp Nr. 2003/17470
Außergewöhnliche Belastungen; Unterhaltsleistungen an Geschwister
Unterhaltsleistungen an nach den Vorschriften des BGB nicht unterhaltsberechtigte Angehörige (hier: Geschwister) sind nicht nach § 33 a Abs. 1EStG abziehbar. Das gilt auch dann, wenn der Stpfl. nach ausländischem Recht unterhaltsverpflichtet ist.