Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) hat im Klageverfahren wegen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 1992, 1993 und 1995 die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide beantragt. Dies hat das Finanzgericht (FG) abgelehnt, ohne die Beschwerde zuzulassen. Gegen die Nichtzulassung der Beschwerde hat die Antragstellerin "außerordentliche Beschwerde" eingelegt.
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