BFH - Urteil vom 26.01.2011
IX R 20/10
Normen:
EStG § 3 Nr. 9; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a); EStG § 34;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 09.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 972/08

Außerordentliche Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus Entschädigungen

BFH, Urteil vom 26.01.2011 - Aktenzeichen IX R 20/10

DRsp Nr. 2011/7673

Außerordentliche Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus Entschädigungen

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 9; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a); EStG § 34;

Gründe

I.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger, im Streitjahr 2006 47 Jahre alt, war bei der K AG (AG) nichtselbständig beschäftigt. Am 31. Mai 2005 wurde zwischen ihm und der AG folgender Aufhebungsvertrag abgeschlossen:

"1. Die vertragsschließenden Parteien kommen überein, dass das bestehende Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit der Restrukturierungsphase II gemäß dem Interessenausgleich vom 14.03.2005 aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 31.12.2005 einvernehmlich endet. ...