Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 09. April 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung der Beklagten wegen des Versands betrieblicher Daten auf einen privaten Email-Account der Klägerin und um einen Abfindungsanspruch.
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