Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein -Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz- vom 3. April 2018, Az.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch eine außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11. Dezember 2017 sowie durch eine hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung der Beklagten vom 18. Dezember 2017.
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