LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.05.2017
7 Sa 38/17
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2017, 371
LAGE BGB 2002 § 626 Nr. 72
NZA-RR 2017, 532
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 07.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 6562/16

Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsmitarbeiters bei Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 38/17

DRsp Nr. 2017/14748

Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsmitarbeiters bei Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen

I. Die Weiterleitung von Mails mit betrieblichen Informationen auf einen privaten E-Mail Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber stellt eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dar (im Anschluss an BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13). II. Sendet ein Arbeitnehmer, der nach durchgeführten Vertragsverhandlungen unmittelbar vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenten steht, in ungewöhnlichem Umfang Mails mit betrieblichen Informationen an sein privates E-Mail Account, so kann die damit einhergehende unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers in der Interessenabwägung bei der außerordentlichen Kündigung zugunsten des Arbeitgebers wirken.