ArbG Berlin, vom 07.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 6562/16
Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsmitarbeiters bei Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 38/17
DRsp Nr. 2017/14748
Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsmitarbeiters bei Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten E-Mail-Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen
I. Die Weiterleitung von Mails mit betrieblichen Informationen auf einen privaten E-Mail Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber stellt eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dar (im Anschluss an BAG vom 08.05.2014 - 2 AZR 249/13).II. Sendet ein Arbeitnehmer, der nach durchgeführten Vertragsverhandlungen unmittelbar vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenten steht, in ungewöhnlichem Umfang Mails mit betrieblichen Informationen an sein privates E-Mail Account, so kann die damit einhergehende unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers in der Interessenabwägung bei der außerordentlichen Kündigung zugunsten des Arbeitgebers wirken.
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