Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) vom 21. April 2023 und 26. Mai 2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 14. April 2023 aufgehoben.
I.
Die Beteiligte zu 1) - nachfolgend auch: "Gesellschaft" - ist seit dem Februar 2018 in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Gesellschafter sind Herr Rxxx Axxxxxxxxxxxxxx, der Beteiligte zu 2) - nachfolgend auch: Herr A - mit 80 % der Geschäftsanteile und Herr Oxxxxx Nxxxx, der Beteiligte zu 3) - nachfolgend auch: Herr N - mit 20 % der Geschäftsanteile. Unternehmensgegenstand ist Gastronomie. Seit dem April 2022 ist Herr N als alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen.
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