BFH - Urteil vom 24.05.2007
II R 58/05
Normen:
ErbStG (1974) § 25 Abs. 1 S. 1 lit. a;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1665
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 10.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 438/02

Aussetzung der Versteuerung

BFH, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen II R 58/05

DRsp Nr. 2007/13879

Aussetzung der Versteuerung

1. Zur Wahl der Aussetzung der Versteuerung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a ErbStG 1974. 2. Mit der Wahl der Aussetzung der Versteuerung ist die Aussetzung noch nicht bewirkt. Für die Aussetzung der Versteuerung nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a ErbStG bedarf es eines Ausspruchs der Behörde durch Steuerbescheid.

Normenkette:

ErbStG (1974) § 25 Abs. 1 S. 1 lit. a;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres 1976 verstorbenen Vaters (V). Im Nachlass befanden sich Wertpapiere, die zum Todeszeitpunkt einen Wert von ... DM hatten und bezüglich derer die Klägerin mit dem Vermächtnis beschwert war, ihrer Mutter (M) ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht zu bestellen.