Die Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 22.10.2019 (Geschäftszeichen .../Int. - VE-Lux.(EHST2) wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den als Einspruch zu behandelnden Antrag vom 08.01.2020 aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsteller wendet sich im hiesigen, auf Aussetzung der Vollziehung gerichteten Verfahren gegen eine aufgrund eines Beitreibungsersuchens des luxemburgischen Staates vom Antragsgegner erlassene Pfändungs- und Einziehungsverfügung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|