Aussetzung der Vollziehung; Berechnung der pauschalen Lohnsteuer; Besteuerungsgrundlagen; Akteneinsicht; Beschlagnahme - Pflicht der Finanzbehörde zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen rechtfertigt Aussetzung der Vollziehung
FG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2007 - Aktenzeichen 16 V 4828/06 A(H(L))
DRsp Nr. 2007/10977
Aussetzung der Vollziehung; Berechnung der pauschalen Lohnsteuer; Besteuerungsgrundlagen; Akteneinsicht; Beschlagnahme - Pflicht der Finanzbehörde zur Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen rechtfertigt Aussetzung der Vollziehung
1. Die unterbliebene Mitteilung der Besteuerungsunterlagen zur Berechnung der pauschalen Lohnsteuer in einem Nachforderungsbescheid hat zur Folge, dass allein aus diesem Grund eine Aussetzung der Vollziehung gerechtfertigt ist.2. Hat der Steuerpflichtige nicht bereits hinsichtlich der Unterlagen, die er zum Gegenstand eines Anspruchs aus § 364AO machen will, Akteneinsicht genommen, kann er nicht auf ein etwaiges Akteneinsichtsrecht im Rechtsbehelfsverfahren verwiesen werden.3. Auch das strafprozessuale Akteneinsichtsrecht kann ohne eine entsprechende Vereinbarung des Steuerpflichtigen mit den beteiligten Behörden den Anspruch auf Mitteilung (gem. § 364AO) nicht ausschließen.4. Dem Anspruch aus § 364AO kann nicht entgegengehalten werden, dass dem Steuerpflichtigen die bei ihm beschlagnahmten Unterlagen ursprünglich bekannt waren.