I.
Die Antragstellerin -Astin.- wendet sich mit ihrem Antrag gegen den Ansatz von Teilen des Geschäftsführergehalts als verdeckte Gewinnausschüttung.
Die Astin., deren Stammkapital 100.000 DM beträgt, befasst sich mit dem An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art, dem Karosseriebau und der Autolackiererei, dem Betrieb einer KFZ-Reparaturwerkstätte sowie dem Auto-Leasing und der Vermietung von Kraftfahrzeugen (Bilanz, 85). Das Stammkapital der Astin. wird zu 100 % von dem Geschäftsführer der Astin., Herrn X, gehalten, der auch als alleiniger Geschäftsführer fungiert.
Die betrieblichen Kennzahlen der Astin. entwickelten sich in den Jahren 1994 bis 1997 wie folgt (in TDM):
1994
45.738
2.533
207,8
1995
48.040
2.706
40,6
1996
52.448
2.874
14,4
1997
61.064
3.454
37,0
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