FG Düsseldorf - Beschluss vom 12.09.2002
13 V 3953/02 A (F)
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; AO § 90 Abs. 2 ; FGO § 69 ;

Aussetzung der Vollziehung; Betriebsausgabenabzug; Wareneinkauf; Einlage; GbR-Gesellschafter; Herkunftsnachweis; Zahlungsnachweis - Erhöhte Beweisvorsorgepflicht für Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Auslandsbeziehungen

FG Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2002 - Aktenzeichen 13 V 3953/02 A (F)

DRsp Nr. 2003/6589

Aussetzung der Vollziehung; Betriebsausgabenabzug; Wareneinkauf; Einlage; GbR-Gesellschafter; Herkunftsnachweis; Zahlungsnachweis - Erhöhte Beweisvorsorgepflicht für Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit Auslandsbeziehungen

Der Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit einem gegen Gesellschafter-Einlage gebuchten Wareneinkauf einer GbR ist im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung zu versagen, wenn die Herkunft, die Lieferung und die Bezahlung der Ware nicht glaubhaft gemacht werden kann.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; AO § 90 Abs. 2 ; FGO § 69 ;

Tatbestand: